Stadt Wurzen
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Förderprogramme

Die Stadt Wurzen befindet sich seit 1991 in verschiedenen Förderprogrammen der Städtebaulichen Erneuerung.

  1. Seit 1991 Förderprogramm "Städtebauliche Erneuerung" (SEP)
  2. Seit 1994 Förderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" (SDP)
  3. Seit 2002 Förderprogramm "Stadtumbau Ost"

Die unter dem Punkt 1 und 2 genannten Förderprogramme sind räumlich begrenzt und kommen für den Stadtkern zur Anwendung.

Das Förderprogramm unter Punkt 3 ist untergliedert in Stadtteil 1 = Stadtkern und Stadtteil 2 = Stadtteil außerhalb des Stadtkernes. In diesem Förderprogramm wird der Abriss von Wohnflächen mit 50,00 €/m² Wohnfläche gefördert. 

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ANSPRECHPARTNER

Stadtverwaltung Wurzen
Oberbürgermeister Jörg Röglin
Friedrich-Ebert-Straße 2
04808 Wurzen

Telefon: 0 34 25/ 85 60 101

Telefax: 0 34 25/ 85 60 119

E-Mail: j.roeglin@wurzen.de